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Der
Tätowierer VST
wird seine Kunden immer so behandeln, wie er selbst behandelt
werden will.
Er wird seine potentiellen Kunden darauf aufmerksam machen, dass
Tätowierungen sein Leben in Zukunft nachhaltig beeinflussen können.
Er wird jederzeit sein Bestes geben, dass seine handwerklichen und
künstlerischen Fähigkeiten, sein Fachwissen (Dermatologie,
Mikrobiologie und Hygiene) und seine technische Ausrüstung den
Erfordernissen seines Berufsstandes entsprechen.
Er wird weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss Kunden tätowieren,
auch nicht unter Medikamenteneinfluss, die den Sachverstand oder
Fähigkeit beeinflussen.
Er wird keine Kunden tätowieren, die unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss (auch nicht Methadon) stehen, noch nicht 18 Jahre alt
sind, an einer Infektionskrankheit leiden oder schwanger sind.
Er wird sein Geschäft auf eine sehr saubere und professionelle Art
und Weise führen, und zwar so, dass es als Muster-
studio und er selbst als Vorbild seines Berufsstandes bezeichnet
werden kann.
Er ist bereit mit der kantonalen Gesundheitsbehörde
zusammenzuarbeiten und lässt seine Lokalitäten jährlich mindestens
1 Mal ohne Vorankündigung
durch den Ombudsmann (gemäss Reglement des VST) auf Einhaltung der
Hygieneverordnung VST kontrollieren.
Er hat sich verpflichtet, mit hygienisch einwandfreier technischer
Ausrüstung und Material zu arbeiten. Er wird sich immer die Zeit
nehmen, den Kunden zu instruieren, wie er sein neues Tattoo zu
behandeln hat und steht auch für Rückfragen zur Verfügung.
Er garantiert mit seinem guten Namen für seine Arbeit. Er unterlässt
jede Handlungsweise, die einen Verbandskollegen unnötigerweise
kränkt. Insbesonders äussert er sich über Kollegen stets in der
Form, die er in deren Anwesenheit wählen würde.
Er ist nicht nur ein qualifizierter Berufsmann, er ist sich auch
seiner gesellschaftlichen und moralischen Verantwortung bewusst.
Standesunwürdig ist jedes ausserberufliche Verhalten, das vor dem
Gesetz strafbar ist, das Vertrauen der Oeffentlichkeit in den
Berufsstand zu untergraben.
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